Honorar/Abrechnung

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten in der Regel nicht; in diesem Fall erhalten Sie eine Privatrechnung von mir.

Wenn Sie privat versichert, beihilfeberechtigt oder zusatzversichert sind, erhalten Sie von mir eine an die GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) angelehnte Rechnung. Sie können diese dann bei Ihrer Versicherung einreichen und in der Regel werden die Kosten komplett oder teilweise erstattet. Da die Versicherungen dies jedoch sehr unterschiedlich handhaben, informieren Sie sich bitte im Vorhinein bei der zuständigen Versicherung.

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